Gesetze / Beschäftigungsverordnung
BeschV§ 24b Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
Stand: 29.07.2022
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Ausländerinnen und Ausländer, die im deutschen Küstenmeer beschäftigt werden, um Tätigkeiten zur Errichtung und Instandsetzung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen durchzuführen, einschließlich der Be- und Entladearbeiten im Hafen und der sonstigen Tätigkeiten von übrigen Mitgliedern der Besatzung der dazu eingesetzten Schiffe. Die Befreiung von der Zustimmung umfasst einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. § 9 findet keine Anwendung.
Änderungsverlauf
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20.07.2022 Ausfertigung
§ 24b geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 1325)
BGBl. 2022 I S. 1325
BGBl. 2022 I S. 1325 Gesetzgebungsmaterialien
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